Arbeitsrecht
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Dienst- und Anstellungsverträgen von Organvertretern (Geschäftsführer, Vorstände)
- Strategieberatung bei beabsichtigter Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- außergerichtliche Verhandlung von Vergleichen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen bei Arbeits-, Dienst- und Anstellungsverhältnissen
- Beratung und Vertretung bei Kündigung, insbesondere Vertretung von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen vor allen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht
- Prüfung von Abmahnungen, Zeugnissen
- Beratung bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)
- Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)