Arbeitsrecht

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Dienst- und Anstellungsverträgen von Organvertretern (Geschäftsführer, Vorstände)
  • Strategieberatung bei beabsichtigter Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • außergerichtliche Verhandlung von Vergleichen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen bei Arbeits-, Dienst- und Anstellungsverhältnissen
  • Beratung und Vertretung bei Kündigung, insbesondere Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen vor allen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht
  • Prüfung von Abmahnungen, Zeugnissen
  • Beratung bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)