Vertriebsrecht
- Beratung im Bereich des gesamten Außendienst- und Vertriebsrechts
- Erstellung und Prüfung von Vertriebsvereinbarungen (Vertragshändler, Handelsvertreter, Makler, sonstige Vertriebsmittler)
- Abwehr und Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (§ 89b HGB)